Mitgliedschaft & Versicherungsschutz

Warum Mitglied werden?

Radfahren ist eine Sportart, die man sicherlich auch ohne Mitgliedschaft in einem Verein betreiben kann. Kunstradfahren allerdings ist sinnvoll nur im Verein möglich, da hier Sportgerät, Trainingshalle und Unterstützung durch einen Trainer geboten werden. Zudem ergibt sich aus der Mitgliedschaft auch ein Versicherungsschutz, der sich nicht nur für den Vereinsbetrieb ergibt sondern der sich auch auf den privaten Bereich hinaus erstreckt. Dieser besteht aus zwei Versicherungen, die im Nachfolgenden kurz erläutert werden.

Sportversicherungsvertrag über die Mitgliedschaft im BSB:

  1. Der Versicherungsschutz gilt für den Badischen Sportbund Nord e.V. (BSB), die Fachverbände und Vereine sowie für Stadt-, Kreis- und Bezirkssportbünde (Organisationen im BSB).
  2. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des BSB oder einer Organisation im BSB einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.

Versicherungsschutz für die private Radsportausübung:

  1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß den nachstehenden Bestimmungen auf Schadenfälle, die den versicherten Personen beim privaten Radfahren, d.h. bei Fahrten, die nicht über die Sportversicherungsverträge der Badischen Sportbünde Freiburg bzw. Nord e.V. (BSB) versichert sind, zustoßen. Es gilt der jeweilige Sportversicherungsvertrag der Badischen Sportbünde Freiburg bzw. Nord e.V. (BSB), dem das versicherte Mitglied angehört. Mitversichert ist der Gebrauch von nicht zulassungs- und versicherungspflichtigen Pedelecs (Motorleistung von bis zu 250 Watt/Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h), Hand/Handy-Bikes und sonstigen behindertengerechten Fahrrädern.
  2. Versichert sind alle dem Badischen Radsportverband e.V. namentlich gemeldeten Mitglieder der dem Badischen Radsportverband e.V. angeschlossenen Vereine und  Radsportler des Verbandes mit Lizenz. Scheidet ein Mitglied aus dem Verein oder dem Badischen Radsportverband e.V. aus, so endet damit auch der Versicherungsschutz für das einzelne Mitglied.
  3. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach der Rückkehr mit deren wieder betreten. Versicherungsschutz besteht auch während der Fahrten zu und von einer Arbeitsstätte, beim Auf- und Absteigen sowie Tragen und Führen eines Fahrrades.

Weitere Informationsmaterialien finden Sie in unserem Downloadbereich.

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